BGV A3 / DGUV - Prüfungen
Wir geben Ihnen die Sicherheit und übernehmen die notwendigen Prüfungen inklusive Dokumentation
DGUV Prüfung / Sicherheit im Mittelpunkt.
Immer auf dem neusten Stand, BENNING.
Prüfungen gemäß:
Gut zu wissen:
Bei der Bereitstellung und Benutzung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (Arbeitsmittel) hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Gefährdungen ausgeschlossen oder hinreichend begrenzt werden. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung hat er insbesondere Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln. Bei der Festlegung der Prüffristen kann sich der Unternehmer auch an den Beispielen aus Abschnitt 3.5.2 der technischen Regel für Betriebssicherheit „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ TRBS 1201 sowie an den Empfehlungen zur Durchführungsanweisung zu § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A3) orientieren.
Wie wird eine DGUV Prüfung (TRBS 1201) eigentlich durchgeführt?
Sichtprüfung:
Bei der Sichtprüfung wird festgestellt inwieweit beim "Prüfling" äußere sicherheitsrelevante Mängel vorliegen.
Die Zugentlastung und der Biegeschutz der Anschlussleitung werden ebenfalls kontrolliert.
Schwerpunkte:
• Ist der Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile noch vorhanden?
• Entsprechen die Maßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren noch den Errichtungsnormen?
• Sind die Überspannungs- und Überstrom-Schutzeinrichtungen vorhanden, richtig eingestellt oder bestückt?
• Sind die Überstrom-Schutzeinrichtungen dem Leiterquerschnitt entsprechend bemessen und bestückt?
• Sind die Schaltpläne, Beschriftungen der Stromkreise, Betriebsanleitungen vorhanden und zutreffend?
• Sind Einrichtungen zur Unfallverhütung und Brandbekämpfung vorhanden?
• Sind z.B. Schutzvorrichtungen, Feuerlöscher, Sicherheitskennzeichen vorhanden und entsprechen diese in Anzahl, Auswahl sowie Erhaltungszustand den Anforderungen.
• Ist der Zustand von Erdungsanlagen nach DIN VDE 0141 gegeben?
Messwerte:
Dann kommt unser Messgerät, "BENNING ST750A" zum Einsatz.
Je nach Schutzklasse des Prüflings werden folgende physikalischen Größen gemessen.
Schwerpunkte:
• Nennwerte (Spannung, Strom)
• Schleifenimpedanz und Abschaltstrom
• Erdungswiderstand
• RCD-Prüfung (Fehlerspannung, Nennfehlerstrom)
• Isolationswiderstand
• Durchgängigkeit und Widerstand des Schutz- und
• Potentialausgleichleiters
• Drehfeld
Nach erfolgreicher Messung werden die Daten zu jedem Prüfling gespeichert. Anschließend wird die Funktionsprüfung,
nach TRBS 1201, durchgeführt.
Erproben:
• Isolationsüberwachungsgeräte sowie FI- (RCD) und FU-Schutzschalter
• Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen
• Funktionsfähigkeit von erforderlichen Melde- und Anzeigeeinrichtungen
Die Beurteilung:
Der Prüfling gilt als betriebssicher wenn alle erforderlichen Teilprüfungen nach DGUV (TRBS 1201) erfolgreich abgeschlossen sind. Zum Abschluss wird die Prüfplakette und eine Strichcode, am Prüfling, angebracht. Das Prüfprotokoll wird archiviert und dem Betreiber der Prüflinge zur Verfügung gestellt.
Rechtliches
Für den Betreiber einer elektrischen Anlage ist dieser Nachweis generell wichtig, da er in der Verantwortung für die Bediener der Prüflinge steht. Rechtlich sind die Prüfungen dann von hoher Wichtigkeit wenn es zu einem Unfall mit geprüftem Gerät kommt. Der Betreiber muss dann nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht, gemäß BGV3 (8TRBS) nachgekommen ist. Unsere Messprotokolle sind Beweisurkunden für die Durchführung.
Ihr zuverlässiger Elektriker aus Hilden
Elektro Luckow & Söhne GmbH
Tel: 02103 242040
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Erschreckend viel Unternehmen spielen mit dem Feuer, Sie vernachlässigen die technische Prüfung nach DGUV Vorschrift.
Die Prüfperioden:
Werkzeuge und Maschinen (Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Stichsägen usw.)
-> alle 6 – 12 Monate (je nach Nutzungsgrad)
Bürotechnik (EDV-Geräte, Schreibtischlampen, Diktiergeräte, usw.)
-> alle 24 Monate
Private Geräte von Mitarbeitern (Radios, Tischventilatoren usw.)
-> alle 24 Monate
Büro-Küchengeräte (Kaffeemaschinen, Wasserkocher usw.)
-> alle 12 Monate
Kantinen Geräte (Kaffeeautomaten, Kochplatten, usw.)
-> alle 6 Monate
Geräte des Gebäudeservice (Staubsauger, Rasenmäher, usw.)
-> alle 12 Monate
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Tel: 02103 242040
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